Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 3 Organe und Vertretung des Versorgungswerks
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5345/3#abs-1 (1) Organe des Versorgungswerks sind
1. die Vertreterversammlung (Artikel 4),
2. der Verwaltungsausschuß (Artikel 6),
3. der Aufsichtsausschuß (Artikel 7).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5345/3#abs-2 (2) Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.