Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 2 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter seinen Mitgliedern sowie im Todesfall den Hinterbliebenen der Mitglieder Versorgung zu gewähren.