Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …

Artikel 2 Aufgaben

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter seinen Mitgliedern sowie im Todesfall den Hinterbliebenen der Mitglieder Versorgung zu gewähren.

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