Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter seinen Mitgliedern sowie im Todesfall den Hinterbliebenen der Mitglieder Versorgung zu gewähren.
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Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter seinen Mitgliedern sowie im Todesfall den Hinterbliebenen der Mitglieder Versorgung zu gewähren.