Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der …§ 6 Befreiung
Stand: 26.08.2026
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann nach § 53 -->SächsNatSchG --> auf Antrag Befreiung erteilt werden.