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§ 6 SN-5030 (Sachsen) — Befreiung

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Schutz gefährdeter Vogelarten auf der Talsperre Pöhl im Vogtlandkreis

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann nach § 53 -->SächsNatSchG --> auf Antrag Befreiung erteilt werden.