Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Waschteich Reuth“
Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets …§ 5 Erlaubnisvorbehalte
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5019/5#abs-1 (1) Die Aufstellung von jagdlichen Hochsitzen oder Kanzeln bedarf der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5019/5#abs-2 (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Handlung den Schutzzweck nach § 3 nicht beeinträchtigt und Wirkungen der in § 4 genannten Arten nicht zur Folge hat oder solche Wirkungen durch Nebenbestimmungen abgewendet werden können.