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Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt§ 5 Stiftungsmittel
Stand: 26.08.2026
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus:
1. dem Ertrag des Stiftungsvermögens,
2. den Erträgnissen aus Fiskalerbschaften,
3. Spenden,
4. sonstigen Einnahmen und Zuwendungen (Zuschüsse), soweit sie nicht dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind.