nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 SN-4870 (Sachsen) — Stiftungsmittel

Gesetz über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus:

1. dem Ertrag des Stiftungsvermögens,

2. den Erträgnissen aus Fiskalerbschaften,

3. Spenden,

4. sonstigen Einnahmen und Zuwendungen (Zuschüsse), soweit sie nicht dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind.