Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem Landespachtverkehrsgesetz und der Mindestgröße der siedlungsrechtlichen Vorkaufrecht unterliegenden Grundstücke

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Mindestgröße der Grundstücke, die dem Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 1 RSG unterliegen, wird bis zum 31. Dezember 2003 auf 50 Ar festgesetzt.

§ 1 § 3