Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem Landespachtverkehrsgesetz und der Mindestgröße der siedlungsrechtlichen Vorkaufrecht unterliegenden Grundstücke
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem …§ 2
Stand: 26.08.2026
Die Mindestgröße der Grundstücke, die dem Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 1 RSG unterliegen, wird bis zum 31. Dezember 2003 auf 50 Ar festgesetzt.