Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem Landespachtverkehrsgesetz und der Mindestgröße der siedlungsrechtlichen Vorkaufrecht unterliegenden Grundstücke
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem …§ 3
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 17. März 1994
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Dr. Rolf Jähnichen