Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem Landespachtverkehrsgesetz und der Mindestgröße der siedlungsrechtlichen Vorkaufrecht unterliegenden Grundstücke

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 17. März 1994

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

Dr. Rolf Jähnichen

§ 2