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Verfassung des Freistaates SachsenArtikel 29 [Ausbildungs- und Bildungsfreiheit]
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3975/29#abs-1 (1) Alle Bürger haben das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-3975/29#abs-2 (2) Alle Bürger haben das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen.