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Artikel 29 SN-3975 (Sachsen) — [Ausbildungs- und Bildungsfreiheit]

Verfassung des Freistaates Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Alle Bürger haben das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen.

(2) Alle Bürger haben das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen.