Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen …§ 5 Deutsche Sprache an sorbischen Schulen
Stand: 26.08.2026
Der Deutschunterricht erfolgt in deutscher Unterrichtssprache. In den sorbischen Mittelschulen und Gymnasien wird in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern, außer in Biologie in der 5. und 6. Klasse, die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. Häufig zu benutzende Fachausdrücke sind nach Möglichkeit auch in sorbisch zu vermitteln.