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§ 5 SN-3578 (Sachsen) — Deutsche Sprache an sorbischen Schulen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Deutschunterricht erfolgt in deutscher Unterrichtssprache. In den sorbischen Mittelschulen und Gymnasien wird in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern, außer in Biologie in der 5. und 6. Klasse, die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. Häufig zu benutzende Fachausdrücke sind nach Möglichkeit auch in sorbisch zu vermitteln.