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Verordnung der Staatsregierung über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht

§ 2

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2850/2#abs-1 (1) Die Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte nach § 1 sind Weisungsaufgaben. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-2850/2#abs-2 (2) Fachaufsichtsbehörden sind die Landesdirektion Sachsen und das Staatsministerium des Innern.

§ 1 § 3