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Sächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung§ 9 Prüfungsbehörde
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21457/9#abs-1 (1) Prüfungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-21457/9#abs-2 (2) Die Prüfungsbehörde ist verantwortlich für die Organisation der ordnungsgemäßen Durchführung und Abnahme der Prüfungen gemäß dieser Verordnung. Sie führt die Prüfungsakte und stellt das Prüfungszeugnis aus.