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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

47 Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien

Stand: 26.08.2026

Sachsen

47 Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

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47 Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien

Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

Sächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag (SächsGlüStVAG)

Sächsisches Spielbankengesetz (SächsSpielbG)

Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

1. Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des RennwLottG für einen Rennverein 150 bis 1 800

2. Änderung oder Ergänzung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des RennwLottG für einen Rennverein 50 bis 600

3. Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 des RennwLottG

3.1 für einen Buchmacher/eine Buchmacherin 150 bis 2 000

3.2 für einen Buchmachergehilfen/eine Buchmachergehilfin 80 bis 500

4. Änderung oder Ergänzung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Satz 3 des RennwLottG 50 bis 800

5. Erlaubnis öffentlicher Lotterien und Ausspielungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 GlüStV 2021 1,5 Promille des Gesamtverkaufswertes der auszugebenden Lose abzüglich des auf die Lotteriesteuer entfallenden Anteils,

mindestens 50,

höchstens 10 000

6. Erteilung einer Erlaubnis für kleine Lotterien als Allgemeinverfügung nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 SächsGlüStVAG gebührenfrei

7. Änderungen oder Ergänzungen der Erlaubnis einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung nach Tarifstelle 5 bei gleichbleibendem Gesamtverkaufswert der auszugebenden Lose 10 bis 200

Anmerkung:

Wird durch die Änderung der Gesamtverkaufswert der auszugebenden Lose erhöht, ist die Gebühr aus der Differenz zwischen ursprünglichem Gesamtverkaufswert und neuem Gesamtverkaufswert nach Tarifstelle 5 zu bemessen.

8. Erlaubnis zur Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. GlüStV 2021

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19330/47#abs-1 (1) in einer Annahmestelle,

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19330/47#abs-2 (2) mittels Selbstbedienungsterminals außerhalb einer Annahmestelle,

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19330/47#abs-3 (3) in einer Verkaufsstelle und

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SN-19330/47#abs-4 (4) in einer örtlichen Verkaufsstelle von Lotterieeinnehmern der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder 20 bis 70

9. Erlaubnis zur Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. GlüStV 2021 in Wettvermittlungsstellen sowie glücksspielrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle nach § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG 200 bis 550

10. Änderung einer nach den Tarifstellen 8 oder 9 erteilten Erlaubnis 20 bis 550

11. Aufsichtsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Nr. 1 und 2 GlüStV 2021, auch in Verbindung mit § 18a Abs. 3 SächsGlüStVAG 195 bis 2 600

12. Untersagung unerlaubten Glücksspiels nach § 9 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Nr. 3 bis 5 GlüStV 2021 , auch in Verbindung mit § 18a Abs. 3 SächsGlüStVAG 195 bis 2 600

13. Zustimmung zur Spielbankordnung nach § 11 Abs. 2 SächsSpielbG oder zur Online-Casinospielordnung nach § 26 Abs. 2 SächsSpielbG 200 bis 1 100

§ 4