Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Vermessungskostenverordnung
Sächsische Vermessungskostenverordnung§ 3 Umsatzsteuer
Stand: 26.08.2026
Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer, wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt. In diesen Fällen erhöht sich die jeweilige Gebühr um die gesetzliche Umsatzsteuer.