Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Vermessungskostenverordnung
Sächsische Vermessungskostenverordnung§ 4 Auslagen
Stand: 26.08.2026
Die Auslagen sind in der Anlage 1 bestimmt. Auslagen werden in tatsächlich entstandener Höhe erhoben, sofern nicht in der Anlage 1 Abweichendes bestimmt ist.