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Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum …

§ 9 Nutzungsorientierte Gliederung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17544/9#abs-1 (1) In den Karten 6.5.1, 6.5.2 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.5.3.1-11 (Maßstab 1 : 10 000) für Grünlandnutzung sowie in den Karten 6.6.1, 6.6.2 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.6.3.1-11 (Maßstab 1 : 10 000) für Ackernutzung sind feldblockbezogen Klassen im Hinblick auf den unterschiedlichen Untersuchungsbedarf für Lebens- und Futtermittel dargestellt. Die Bildung der Klassen erfolgt auf Grundlage der Über- oder Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten der BBodSchV sowie von Empfehlungswerten der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-17544/9#abs-2 (2) Für private Nutzgärten sind den Karten 6.5.1 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.6.1 (Maßstab 1 : 50 000) in Anlehnung an die feldblockbezogenen Klassen Über- oder Unterschreitungen von Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie von Empfehlungswerten der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu entnehmen.

§ 8 § 10