(1) In den Karten 6.5.1, 6.5.2 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.5.3.1-11 (Maßstab 1 : 10 000) für Grünlandnutzung sowie in den Karten 6.6.1, 6.6.2 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.6.3.1-11 (Maßstab 1 : 10 000) für Ackernutzung sind feldblockbezogen Klassen im Hinblick auf den unterschiedlichen Untersuchungsbedarf für Lebens- und Futtermittel dargestellt. Die Bildung der Klassen erfolgt auf Grundlage der Über- oder Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten der BBodSchV sowie von Empfehlungswerten der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
(2) Für private Nutzgärten sind den Karten 6.5.1 (Maßstab 1 : 50 000) und 6.6.1 (Maßstab 1 : 50 000) in Anlehnung an die feldblockbezogenen Klassen Über- oder Unterschreitungen von Prüf- und Maßnahmenwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie von Empfehlungswerten der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft zu entnehmen.