Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“
Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum …§ 4 Festlegung als Bodenplanungsgebiet
Stand: 26.08.2026
Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9 SächsABG festgelegt. Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung „Raum Freiberg“.