Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9 SächsABG festgelegt. Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung „Raum Freiberg“.
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Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9 SächsABG festgelegt. Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung „Raum Freiberg“.