nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 SN-17544 (Sachsen) — Festlegung als Bodenplanungsgebiet

Verordnung der Landesdirektion Chemnitz zur Festlegung des Bodenplanungsgebietes „Raum Freiberg“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 5 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen werden als Bodenplanungsgebiet im Sinne von § 21 Abs. 3 BBodSchG und § 9 SächsABG festgelegt. Das Bodenplanungsgebiet führt die Bezeichnung „Raum Freiberg“.