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Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets …

§ 3 Schutzzweck

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15240/3#abs-1 (1) Schutzzweck ist:

1. die Erhaltung eines günstigen Zustands des dystrophen, blockreichen und naturnahen bis natürlichen Oberlauf-Abschnitts (Rhithral) des Flusses Schwarze Pockau (Schwarzwasser) als Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp mit dem NATURA – 2000 – Code 3260 entsprechend der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL, (ABl. EG Nr. L 206 S. 7 vom 22. Juli 1992) und als Lebensraum gewässergebundener Pflanzenarten wie zum Beispiel dem Wassermoos Scapania undulata und Tierarten wie zum Beispiel Wasseramsel ( Cinclus cinclus ), Gebirgsstelze ( Motacilla cinerea ), sowie rheophilen Makrozoobenthos-Gemeinschaften mit Insektenarten wie Steinfliege Isoperla oxylepis , Schwimmkäfern wie Deronectes platynosus, Oreodytes sanmarkii ;

2. die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands naturnaher montaner Waldgesellschaften wie zum Beispiel Hainsimsen Buchenwälder (Lebensraumtyp mit dem NATURA-2000-Code: 9110), bodensaurer Fichtenwälder (NATURA-2000-Code: 9410), Schlucht- und Hangmischwälder (NATURA-2000-Code: 9180), Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern (NATURA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraumtyp);

3. die Erhaltung eines günstigen Zustands von kieselhaltigen Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (NATURA-2000-Code: 8150), unter anderem wegen ihrer besonderen Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Kryptogamengesellschaften sowie spezieller Ausbildungen der Aranaeen- und Coleopterenzönose im Komplex mit Block- und Hangschuttwäldern;

4. die Erhaltung der offenen Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (NATURA-2000-Code: 8220), unter anderem als Lebensraum gefährdeter Kryptogamengesellschaften sowie lichenophager Lepidopteren (zum Beispiel Flechteneulen wie Cryphia domestica ) sowie als Brutplatz für felsenbrütende Vogelarten;

5. die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auen- bzw. Flussuferrandbereiche im Süden des NSG als Lebensraum gefährdeter Vogelarten, zum Beispiel Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ) oder Neuntöter ( Lanius collurio ), gefährdeter Coleopterenzönosen (zum Beispiel Bembidion articulatum, Bembidion bruxellense, Bembidion gilvipes, Elaphropus quadrisignatus, Helophorus nubilus, Pteroloma forsstromii ) sowie als Nahrungshabitat für nektarsaugende Insektenarten;

6. die Erhaltung und Entwicklung eines landschaftsästhetisch einzigartigen, überwiegend bewaldeten, fels- und blockhaldenreichen, tief eingeschnittenen Kerbtals im Bereich eines Flussoberlaufs in seiner besonderen Eigenart;

7. die Erhaltung und Entwicklung des Gebiets für die wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Forschung wegen des Vorkommens seltener und teilweise hochgradig gefährdeter Phyto- und Zoozönosen, des weiter fortschreitenden Prozesses der Blockhaldenentstehung durch Erosion der Felsbereiche sowie der größtenteils noch vorhandenen Fließgewässerdynamik.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-15240/3#abs-2 (2) Schutzzweck ist zugleich die Sicherung des Schutzgebiets als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung als Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 gemäß der FFH-Richtlinie.

§ 2 § 4