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§ 3 SN-15240 (Sachsen) — Schutzzweck

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Schwarzwassertal“

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Schutzzweck ist:

1. die Erhaltung eines günstigen Zustands des dystrophen, blockreichen und naturnahen bis natürlichen Oberlauf-Abschnitts (Rhithral) des Flusses Schwarze Pockau (Schwarzwasser) als Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp mit dem NATURA – 2000 – Code 3260 entsprechend der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL, (ABl. EG Nr. L 206 S. 7 vom 22. Juli 1992) und als Lebensraum gewässergebundener Pflanzenarten wie zum Beispiel dem Wassermoos Scapania undulata und Tierarten wie zum Beispiel Wasseramsel ( Cinclus cinclus ), Gebirgsstelze ( Motacilla cinerea ), sowie rheophilen Makrozoobenthos-Gemeinschaften mit Insektenarten wie Steinfliege Isoperla oxylepis , Schwimmkäfern wie Deronectes platynosus, Oreodytes sanmarkii ;

2. die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands naturnaher montaner Waldgesellschaften wie zum Beispiel Hainsimsen Buchenwälder (Lebensraumtyp mit dem NATURA-2000-Code: 9110), bodensaurer Fichtenwälder (NATURA-2000-Code: 9410), Schlucht- und Hangmischwälder (NATURA-2000-Code: 9180), Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern (NATURA-2000-Code: 91E0, prioritärer Lebensraumtyp);

3. die Erhaltung eines günstigen Zustands von kieselhaltigen Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (NATURA-2000-Code: 8150), unter anderem wegen ihrer besonderen Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Kryptogamengesellschaften sowie spezieller Ausbildungen der Aranaeen- und Coleopterenzönose im Komplex mit Block- und Hangschuttwäldern;

4. die Erhaltung der offenen Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (NATURA-2000-Code: 8220), unter anderem als Lebensraum gefährdeter Kryptogamengesellschaften sowie lichenophager Lepidopteren (zum Beispiel Flechteneulen wie Cryphia domestica ) sowie als Brutplatz für felsenbrütende Vogelarten;

5. die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auen- bzw. Flussuferrandbereiche im Süden des NSG als Lebensraum gefährdeter Vogelarten, zum Beispiel Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ) oder Neuntöter ( Lanius collurio ), gefährdeter Coleopterenzönosen (zum Beispiel Bembidion articulatum, Bembidion bruxellense, Bembidion gilvipes, Elaphropus quadrisignatus, Helophorus nubilus, Pteroloma forsstromii ) sowie als Nahrungshabitat für nektarsaugende Insektenarten;

6. die Erhaltung und Entwicklung eines landschaftsästhetisch einzigartigen, überwiegend bewaldeten, fels- und blockhaldenreichen, tief eingeschnittenen Kerbtals im Bereich eines Flussoberlaufs in seiner besonderen Eigenart;

7. die Erhaltung und Entwicklung des Gebiets für die wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Forschung wegen des Vorkommens seltener und teilweise hochgradig gefährdeter Phyto- und Zoozönosen, des weiter fortschreitenden Prozesses der Blockhaldenentstehung durch Erosion der Felsbereiche sowie der größtenteils noch vorhandenen Fließgewässerdynamik.

(2) Schutzzweck ist zugleich die Sicherung des Schutzgebiets als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung als Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 gemäß der FFH-Richtlinie.