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Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt …

Artikel 4 Finanzierung der Grunderwerbs-, Bau- und Erstausstattungskosten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Vertragspartner tragen die Kosten des Grunderwerbs, der Bewirtschaftung, die Planungs- und Baukosten und die Kosten der Erstausstattung entsprechend dem Verteilungsschlüssel. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvereinbarung.

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