Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau
Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt …Artikel 4 Finanzierung der Grunderwerbs-, Bau- und Erstausstattungskosten
Stand: 26.08.2026
Die Vertragspartner tragen die Kosten des Grunderwerbs, der Bewirtschaftung, die Planungs- und Baukosten und die Kosten der Erstausstattung entsprechend dem Verteilungsschlüssel. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvereinbarung.