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Artikel 4 SN-14059 (Sachsen) — Finanzierung der Grunderwerbs-, Bau- und Erstausstattungskosten

Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vertragspartner tragen die Kosten des Grunderwerbs, der Bewirtschaftung, die Planungs- und Baukosten und die Kosten der Erstausstattung entsprechend dem Verteilungsschlüssel. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvereinbarung.