Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zum „Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnis­führungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder“

Gesetz zum „Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2 …

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Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12792/1#abs-1 (1) Dem am 5. Dezember 2012 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen „Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder“ wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-12792/1#abs-2 (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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