Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der …§ 1 Gemeindeanteil
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet eine Spielbank (§ 2 SächsSpielbG ) betrieben wird (Betriebsgemeinde), erhält vom Freistaat Sachsen einen Anteil am Spielbankabgabeaufkommen.