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§ 1 SN-12000 (Sachsen) — Gemeindeanteil

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Höhe des Anteils der Gemeinden am Spielbankabgabeaufkommen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinde, in deren Gemeindegebiet eine Spielbank (§ 2 SächsSpielbG ) betrieben wird (Betriebsgemeinde), erhält vom Freistaat Sachsen einen Anteil am Spielbankabgabeaufkommen.