Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schülermitwirkungsverordnung
SMVO§ 13 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Die Schülermitwirkung hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. die Wahrnehmung der Schülerinteressen bei allen Belangen, die den Schulalltag der Schüler betreffen und zur Gestaltung des Lebens und der Arbeit in der Schule geeignet sind, vor allem bei:
a)
wichtigen Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
b)
Erlass, Änderung oder Aufhebung der Hausordnung,
c)
Angeboten von nicht verbindlichen Unterrichts- und anderen schulischen Veranstaltungen,
d)
schulinternen Grundsätzen für außerunterrichtliche Veranstaltungen,
e)
Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
f)
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Sächsischen Schulgesetzes ,
2. die Mithilfe zur Lösung von Konfliktfällen,
3. die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schüler.