Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schülermitwirkungsverordnung

SMVO

§ 13 Aufgaben

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Schülermitwirkung hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. die Wahrnehmung der Schülerinteressen bei allen Belangen, die den Schulalltag der Schüler betreffen und zur Gestaltung des Lebens und der Arbeit in der Schule geeignet sind, vor allem bei:

a)

wichtigen Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,

b)

Erlass, Änderung oder Aufhebung der Hausordnung,

c)

Angeboten von nicht verbindlichen Unterrichts- und anderen schulischen Veranstaltungen,

d)

schulinternen Grundsätzen für außerunterrichtliche Veranstaltungen,

e)

Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,

f)

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Sächsischen Schulgesetzes ,

2. die Mithilfe zur Lösung von Konfliktfällen,

3. die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schüler.

§ 12 § 14