Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
Stand: 05.06.2021
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig:
1.
zum Major nach drei Jahren und
2.
zum Oberst nach 13 Jahren.