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§ 36 SLV 2021 — Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere

Soldatenlaufbahnverordnung

Stand: 05.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig:

1.
zum Major nach drei Jahren und
2.
zum Oberst nach 13 Jahren.