Gesetze / Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikanlagenmechanikerausbildungsverordnung
SHKAMAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Stand: 10.06.2019
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- LAG Hessen, 01.11.2024 – 10 Sa 82/22 SK
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 – 5 TaBV 8/21
- VG Berlin, 28.07.2021 – 4 K 459.18
- LAG Hessen, 18.11.2025 – 12 SLa 1170/24 SK
- LAG Hessen, 05.04.2024 – 10 Sa 433/23 SKZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SHKAMAusbV/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SHKAMAusbV/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SHKAMAusbV/4#abs-3 (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SHKAMAusbV/4#abs-4 (4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere als die in Satz 1 genannten Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 vermittelt werden können.