Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 47 Hilfsmittel
Stand: 08.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/47#abs-1 (1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/47#abs-2 (2) Der Anspruch auf Hilfsmittel umfasst auch die notwendige Änderung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel. Der Rehabilitationsträger soll
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/47#abs-3 (3) Wählen Leistungsberechtigte ein geeignetes Hilfsmittel in einer aufwendigeren Ausführung als notwendig, tragen sie die Mehrkosten selbst.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/47#abs-4 (4) Hilfsmittel können auch leihweise überlassen werden. In diesem Fall gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu § 47 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Berlin, 15.09.2017 – S 51 KR 997/14Zitiert von 3
- BSG, 15.03.2018 – B 3 KR 12/17 RGesetzliche Krankenversicherung: Keine Anwendbarkeit der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LSG Bayern, 17.06.2025 – L 5 KR 301/22Zitiert von 1
- LSG Schleswig, 26.11.2024 – L 10 KR 10005/21Zitiert von 5
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2021 – L 11 KR 2082/19Zitiert von 5
- BSG, 15.03.2018 – B 3 KR 4/16 RGesetzliche Krankenversicherung: Unanwendbarkeit der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2026 – L 1 KR 225/23Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - elektrisches Fußhebersystem - funktionelle Elektrostimulation - unmittelbarer Behinderungsausgleich - Multiple Sklerose - Anspruch auf Versorgung bei wesentlichen Gebrauchsvorteilen gegenüber mechanischen Orthesen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 18.06.2026 – B 3 KR 3/25 R
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2026 – 2 S 2145/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 47 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.