Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 193 Aufgaben
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/193#abs-1 (1) Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/193#abs-2 (2) Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es,
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 193 eingefügt und neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.