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§ 169 SGB IX — Kündigungsfrist

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.