Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 118 Instrumente der Bedarfsermittlung
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 20
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Köln, 11.09.2018 – 7 K 14218/17Zitiert von 1
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 17.09.2021 – 42/21
- LAG Baden-Württemberg, 16.03.2004 – 18 Sa 41/03Zitiert von 1
- BVerfG, 29.04.2022 – 1 BvL 2/17, 1 BvL 3/17, 1 BvL 4/17, 1 BvL 5/17, 1 BvL 6/17Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 WoZwEntfrG BE (Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) - Eigentumsgarantie und allgemeiner Vertrauensschutz schützen bauliche Nutzung von Grundstücken nur bei formeller bzw materieller Baurechtsmäßigkeit - hier: unzureichende Vorlagebegründung zum Bestandsschutz, insb zur baurechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des WoZwEntfrG BEZitiert von 53
- BAG, 21.04.2005 – 2 AZR 255/04Außerordentliche Kündigung: Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Zustimmung des Widerspruchsausschusses und Anforderungen an die Unverzüglichkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- LAG Köln, 26.08.2025 – 7 SLa 159/25
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 26.08.2025 – 7 SLa 160/25
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2025 – L 9 SO 47/23 KLZitiert von 1
- ArbG Köln, 26.02.2025 – 9 Ca 6198/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 118 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/118#abs-1 (1) Der Träger der Eingliederungshilfe hat die Leistungen nach den Kapiteln 3 bis 6 unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festzustellen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Das Instrument hat die Beschreibung einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe in den folgenden Lebensbereichen vorzusehen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/118#abs-2 (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Instrument zur Bedarfsermittlung zu bestimmen.