Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 216 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 216 umnummeriert und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
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