Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 370 Beteiligung an Gesellschaften
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- BSG, 05.09.2006 – B 7a AL 62/05 RZitiert von 7
- BSG, 01.07.2010 – B 11 AL 1/09 RRichtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit - öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter - verbindlicher Rechtsnormcharakter - Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesZitiert von 7
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 – L 18 AL 160/09Zitiert von 2
- BSG, 21.10.1999 – B 11 AL 25/99 RZitiert von 7
4 Entscheidungen zu § 370 SGB III →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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