Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 8 Erwerbsfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/8#abs-1 (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/8#abs-2 (2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländerinnen und Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, ist ausreichend.
Wird zitiert von 900 Entscheidungen zu § 8 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2010 – L 29 AS 952/10 B ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 – L 29 AS 1820/09 B ERZitiert von 2
- LSG Hessen, 25.08.2025 – L 7 AS 326/25 B ERSGB II - Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Fortgeltungsfiktion gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG - Erwerbsfähigkeit - kein Erlöschen des Aufenthaltstitels mangels auflösender Bedingung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BSG, 21.12.2009 – B 14 AS 42/08 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Einmalige Absetzung der Versicherungspauschale vom Einkommen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- LSG Hessen, 02.11.2022 – L 4 SO 124/22 B ERZitiert von 2
- SG Freiburg, 13.11.2013 – S 16 AS 2091/12
Zuletzt entschieden
- VG Münster, 18.06.2026 – 8 K 3928/25
- BSG, 18.06.2026 – B 4 AS 10/25 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - Rückausnahme bei fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt - Gegenausnahme bei Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts - Auswirkung der Anfechtung und der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Anforderungen an die Wirksamkeit, Vollziehbarkeit und Bestandskraft der Verlustfeststellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 – L 35 AS 692/22 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.