Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 43a Verteilung von Teilzahlungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 – L 15 AS 305/11 BZitiert von 12
1 Entscheidung zu § 43a SGB II →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.