Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 10 Zumutbarkeit
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 203
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 09.04.2021 – L 12 AS 1677/19Zitiert von 4
- LSG Hessen, 21.05.2025 – L 6 AS 444/22Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 – 4 K 1003/07
- BVerfG, 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 · Sanktionen im SozialrechtZitiert von 177
- SG Koblenz, 30.11.2005 – S 2 AS 72/05
- BSG, 15.12.2010 – B 14 AS 92/09 RAbsenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - BekanntgabeZitiert von 96
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 24.02.2026 – 9 A 1337/23
- LSG Hamburg, 18.01.2026 – L 4 AS 295/22 DZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 19.11.2025 – 22 L 3722/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-1 (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-2 (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend.