Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 87 Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/87#abs-1 (1) Waisen eines schädigungsbedingt verstorbenen Elternteils erhalten jeweils eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von 441 Euro.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/87#abs-2 (2) Waisen schädigungsbedingt verstorbener Eltern erhalten jeweils eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von 690 Euro.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/87#abs-3 (3) Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden gezahlt, bis die Waise 18 Jahre alt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2014/87#abs-4 (4) Nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Waise werden die monatlichen Entschädigungszahlungen gezahlt