Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 2 (zukünftig in Kraft)
Für § 2 SGB XIV liegt kein Text vor zum Stichtag 13.05.2020.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.