Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB XIV

§ 128 Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung

SozialrechtBund2 Fassungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung erhoben:

1.
die Ausgaben, aufgegliedert nach den in § 127 Absatz 3 genannten zusätzlichen Erhebungsmerkmalen, sowie
2.
die Einnahmen, aufgegliedert nach Einnahmearten, jeweils im Inland und Ausland.
§ 125 § 127