Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIV§ 111 Träger der Sozialen Entschädigung
Stand: 01.01.2021
Träger der Sozialen Entschädigung sind die Länder.
Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XIVStand: 01.01.2021
Träger der Sozialen Entschädigung sind die Länder.