Gesetze / Soldatenentschädigungsgesetz
SEG§ 44 Ausgleichszahlung an Waisen
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/44#abs-1 (1) Waisen erhalten eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 433 Euro. § 13 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/44#abs-2 (2) Waisen, die durch das Versterben des anderen Elternteils zu Vollwaisen werden, erhalten eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von 703 Euro. § 13 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/44#abs-3 (3) Die Ausgleichszahlung wird bis zu dem Kalendermonat gezahlt, in dem die Waise das 27. Lebensjahr vollendet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/44#abs-4 (4) (weggefallen)