Gesetze / SE-Ausführungsgesetz
SEAG§ 19 Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan
Stand: 10.06.2019
Das Aufsichtsorgan kann selbst bestimmte Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen.
Gesetze / SE-Ausführungsgesetz
SEAGStand: 10.06.2019
Das Aufsichtsorgan kann selbst bestimmte Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen.