Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZV§ 9 Schichtdienst
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird, ist der Dienstbetrieb im Schichtdienst durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit durch Dienstbefreiung oder im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ausgeglichen werden kann.
Änderungsverlauf
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23.09.2022 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 5 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 23. September 2022 (BGBl. I 1533)
BGBl. 2022 I S. 1533
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